Jörg Schroth Ethischer Relativismus und die moralische Beurteilung der Handlungen von Menschen in anderen Kulturen

Jörg Schroth
Ethischer Relativismus und die moralische Beurteilung der Handlungen von Menschen in anderen Kulturen,
in: Ausgewählte Beiträge zu den Sektionen der GAP 5, Fünfter Internationaler Kongress der Gesellschaft für Analytische Philosophie, Bielefeld, 22.-26. September 2003, hrsg. von Roland Bluhm und Christian Nimtz, Paderborn: mentis 2004, S. 761-66
http://www.gap5.de/proceedings/pdf/761-766_schroth.pdf

 

Ethischer Relativismus und die moralische Beurteilung der Handlungen von Menschen in anderen Kulturen

Für den (metaethischen) Kulturrelativismus sind folgende Thesen kennzeichnend:
1. Moralprinzipien sind kulturrelativ, d. h. sie gelten nur innerhalb einer bestimmten Kultur.
2. Es gibt keine universell gültigen, d. h. für alle Menschen gültigen Moralprinzipien.
3. Die Moralprinzipien der verschiedenen Kulturen sind gleich gültig bzw. gleich berechtigt. Es gibt keine Möglichkeit, die Moralprinzipien der verschiedenen Kulturen zu bewerten und zu vergleichen.
4. Es ist sinnlos, die Moralprinzipien der eigenen Kultur auf fremde Kulturen anzuwenden.

Die Gegenposition zum Relativismus ist der Absolutismus, demzufolge alle vier relatvistischen Thesen falsch sind. Absolutisten vertreten also folgende Thesen:
1'/2'. Es gibt Moralprinzipien, die kulturunabhängig, also für Menschen aller Kulturen gültig sind.
3'. Die Moralprinzipien der verschiedenen Kulturen sind nicht gleich gültig bzw. gleich berechtigt. Sie lassen sich bewerten und vergleichen.
4'. Man kann die Moralprinzipien der eigenen Kultur auf fremde Kulturen anwenden.

In den relativistischen und absolutistischen Thesen ist nur von Moralprinzipien die Rede: Man kann als Relativist nicht die Moralprinzipien anderer Kulturen moralisch beurteilen. Wie aber steht es mit der moralischen Beurteilung der Handlungen von Menschen in anderen Kulturen? Kann man als Relativist die Handlungen von Menschen in anderen Kulturen moralisch beurteilen?

Da (aus relativistischer Sicht) Moralprinzipien nur innerhalb einer bestimmten Kultur gelten und es sinnlos ist, die Moralprinzipien der eigenen Kultur auf fremde Kulturen anzuwenden, kann man die Handlungen von Menschen in anderen Kulturen nicht moralisch beurteilen, indem man prüft, ob diese Handlungen gemäß unseren Moralprinzipien moralisch richtig oder falsch sind. Wenn also z. B. Eltern in einer Kultur, in der weibliche genitale Verstümmelung üblich ist, ihre Tochter beschneiden lassen, so können wir diese Handlung nicht deshalb moralisch verurteilen, weil in unserer Kultur weibliche genitale Verstümmelung moralisch nicht erlaubt ist. Würden wir dies tun, würden wir unsere Moralprinzipien auf die andere Kultur anwenden. Folgt daraus, daß wir gar kein Moralurteil über die Handlung der Eltern fällen können? Oder folgt daraus, daß wir ihre Handlung für moralisch richtig halten müssen? Müßten wir es für moralisch falsch halten, wenn die Eltern sich weigerten, ihre Tochter beschneiden zu lassen?

Da wir die Handlungen von Menschen in anderen Kulturen nicht anhand unserer Moralprinzipien moralisch beurteilen können, können wir sie - wenn überhaupt - nur anhand der Moralprinzipien ihrer eigenen Kultur beurteilen. Wenn wir als Relativisten die Handlung der Eltern moralisch beurteilen können, müßten wir also urteilen, daß es moralisch richtig ist, die Tochter beschneiden zu lassen und moralisch falsch, sie nicht beschneiden zu lassen.

Daß dies die Weise ist, wie Relativisten die Handlungen von Menschen in anderen Kulturen moralisch beurteilen müssen, scheint naheliegend zu sein und wird z. B. von John Cook in seinem Buch Morality and Cultural Differences behauptet. Er schreibt dort:

[Relativism] teaches us to measure the morality of a person's actions by their conformity to local mores. What the mores themselves happen to be in a given case is, of course, irrelevant, for the relativist's contention is that we cannot make any moral assessment of mores themselves: They are all on a par with one another. (John W. Cook, Morality and Cultural Differences, Oxford 1999, S. 35)

Demgemäß können wir zwar nicht die Moralprinzipien einer anderen Kultur moralisch beurteilen, aber die einzelnen Handlungen der Menschen: Sind die Handlungen mit den Moralprinzipien der Kultur vereinbar, sind sie moralisch richtig, sind sie nicht damit vereinbar, sind sie moralisch falsch. Cook illustriert dies an folgendem Beispiel: Vor einigen Jahren wurde in der Zeitung über Franca Viola, eine 20jährige sizilianische Frau, berichtet, die eine jahrtausendalte Tradition brach, indem sie sich weigerte, den Mann, der sie entführte und vergewaltigte, zu heiraten. Seit dem Mittelalter waren Entführung und Vergewaltigung für abgewiesene sizilianische Männer der sichere Weg zum Traualtar. Frauen, die sich weigerten zu heiraten, waren entehrt und wurden von niemandem mehr geheiratet. Franca Viola aber weigerte sich nicht nur, ihren Vergewaltiger zu heiraten, sondern zeigte ihn sogar wegen Vergewaltigung an. Sie und ihre Familie wurden daraufhin bedroht, weil sie die alte sizilianische Traditon brachen.

Wenn wir als Relativisten auf die von Cook behauptete Weise die Handlungen von Menschen in anderen Kulturen moralisch beurteilen können, müssen wir das Verhalten des Vergewaltigers für moralisch richtig und das Verhalten der Frau für moralisch falsch halten. Das heißt, wenn es für Relativisten möglich ist, Moralurteile über die Handlungen von Menschen in anderen Kulturen zu fällen, müssen die Moralurteile der Relativisten mit den Moralurteilen jener Menschen übereinstimmen.

In diesem Zusammenhang muß man natürlich darauf achten, daß man Moralurteile nicht mit entsprechenden deskriptiven Urteilen verwechselt:
Das Moralurteil
"Es ist moralisch richtig, wenn die Eltern ihre Tochter beschneiden lassen"
darf also nicht verwechselt werden mit dem deskriptiven Urteil
"Gemäß den Moralprinzipien ihrer Kultur ist es moralisch richtig, wenn die Eltern ihre Tochter beschneiden lassen."
Das deskriptive Urteil beinhaltet keinerlei moralische Wertung. Als ethische Absolutisten könnten wir das deskriptive Urteil fällen und hinzufügen, daß wir die Handlung dennoch für moralisch falsch halten. Wir könnten also urteilen:
"Gemäß den Moralprinzipien ihrer Kultur ist es zwar moralisch richtig, wenn die Eltern ihre Tochter beschneiden lassen. Trotzdem ist die Handlung moralisch falsch."

Diese Möglichkeit steht Relativisten nicht offen. Relativisten können keine abweichenden Moralurteile fällen, in denen Handlungen, die in einer bestimmten Kultur erlaubt sind, für moralisch falsch erklärt werden. Daher gilt:
- Entweder: Relativisten können keine Moralurteile über die Handlungen von Menschen in anderen Kulturen fällen.
- Oder: Relativisten können zwar Moralurteile über die Handlungen von Menschen in anderen Kulturen fällen, aber diese Moralurteile können nur zustimmende Moralurteile sein: Welche Handlungen auch immer diese Menschen für moralisch erlaubt halten, müssen auch Relativisten für moralisch erlaubt halten.

Die letzte Möglichkeit ist diejenige, die von Cook in der vorhin zitierten Stelle vertreten wird. Sie scheint eine naheliegende Konsequenz des Relativismus zu sein. Trotzdem kann man fragen, ob sie überhaupt mit dem Relativismus vereinbar ist. Falls sie mit dem Relativismus vereinbar ist, müssen die beiden folgenden Behauptungen miteinander vereinbar sein:
- Es ist sinnlos, die Moralprinzipien der eigenen Kultur auf fremde Kulturen anzuwenden.
- Es ist möglich zustimmende Moralurteile über die Handlungen von Menschen in anderen Kulturen zu fällen.

Es spricht jedoch einiges dafür, daß die beiden Behauptungen nicht miteinander vereinbar sind:
1. Wenn wir das zustimmende Moralurteil fällen:
(M) "Es ist moralisch richtig, wenn die Eltern ihre Tochter beschneiden lassen"
fällen wir ein Moralurteil, das wir auf eine andere Kultur anwenden. Moralprinzipien (und folglich auch einzelne Moralurteile) gelten laut Relativismus aber nur innerhalb einer bestimmten Kultur und es ist sinnlos, sie auf andere Kulturen anzuwenden. Also ist auch (M) ein sinnloses Moralurteil und wir können als Relativisten keine zustimmenden Moralurteile über die Handlungen von Menschen in anderen Kulturen fällen.

2. Daß es moralisch richtig es, daß Eltern einer bestimmten Kultur ihre Tochter beschneiden lassen, folgt aus den in dieser Kultur akzeptierten Moralprinzipien. Diese Moralprinzipien gelten - laut relativistischer Voraussetzung - nur innerhalb dieser Kultur. Daher kann z. B. ich, als jemand außerhalb der Kultur, nicht mit Hilfe dieser Prinzipien ein Moralurteil über die Handlung der Eltern ableiten. Die Prinzipien dieser Kultur sind nicht meine Prinzipien und können daher nicht die Grundlage meiner Moralurteile sein. Moralurteile kann man nur fällen auf der Basis von Moralprinzipien, die man selbst als die eigenen akzeptiert. Jemand aus einer anderen Kultur kann nur deskriptiv feststellen, daß es in jener Kultur moralisch richtig ist, wenn die Eltern ihre Tochter beschneiden lassen, kann aber nicht das Moralurteil fällen, daß die Eltern richtig handeln, wenn sie dies tun. Die Moralprinzipien der fremden Kultur sind nicht meine Moralprinzipien und ich kann nicht die fremden, von mir nicht vertretenen Moralprinzipien als Grundlage meiner Moralurteile nehmen.
Da ich also weder meine eigenen, in meiner Kultur vertretenen Moralprinzipien auf die fremde Kultur anwenden kann, noch die fremden Moralprinzipien als Basis meiner Moralurteile nehmen kann, kann ich kein Moralurteil über die Handlungen von Menschen in anderen Kulturen fällen. Also kann ich auch keine zustimmenden Moralurteile über die Handlungen von Menschen in anderen Kulturen fällen.

3. Wir fällen das Moralurteil (M), weil die Handlung der Eltern in dieser fremden Kultur erlaubt ist. Entsprechend müßten wir bezüglich einer anderen fremden Kultur ebenfalls urteilen, daß Personen, die eine in dieser Kultur erlaubte Handlung ausführen, moralisch richtig handeln. Dasselbe gilt für jede fremde Kultur. Wenn wir bezüglich einer fremden Kultur das Urteil (M) fällen, müssen wir (da wir keine besonderen Annahmen über diese Kultur gemacht haben) bezüglich jeder fremden Kultur ein analoges Urteil fällen. Daher können wir das Moralurteil (M) nur fällen, wenn wir auch das folgende Moralurteil akzeptieren:
(MU) "Jede Person soll gemäß den in ihrer Kultur gültigen Moralprinzipien handeln."
(MU) ist nun allerdings ein universell gültiges Moralurteil, das für alle Menschen gilt. Da eine der Thesen des Relativismus besagt, daß es keine universell gültigen Moralprinzipien gibt, würde eine Person, die (MU) zusammen mit dem Relativismus vertritt, sich selbst widersprechen. (MU) scheint somit mit dem Relativismus unvereinbar zu sein. Wenn wir (M) nur unter Voraussetzung von (MU) fällen können und (MU) mit dem Relativismus unvereinbar ist, muß auch (M) mit dem Relativismus unvereinbar sein. Wir können demnach keine zustimmenden Moralurteile über die Handlungen von Menschen in anderen Kulturen fällen.

Diese drei Argumente sprechen gegen die Annahme, daß wir als Relativisten die Handlungen von Menschen in anderen Kulturen zwar nicht nach unseren, aber doch nach ihren eigenen Moralprinzien moralisch beurteilen könnnen. Das entscheidende Argument gegen diese Annahme ist das zuletzt genannte. Sollte es sich als falsch erweisen, sind auch die beiden ersten Argumente entkräftet.

Das letzte Argument ist Teil eines Standardarguments, das in zahlreichen Darstellungen des Relativismus wiederholt wird. Zum Beispiel schreibt Robert Arrington:

Frequently a relativist concludes that people ought to obey the rules of their society or group without realizing that this is in fact an absolutist thesis. This position, therefore, is incoherent. (Robert L. Arrington (1989): Rationalism, Realism, and Relativism. Perspectives in Contemporary Moral Epistemology, Ithaca. S. 201)

Der Vorwurf lautet also, daß manche Relativisten behaupten, daß jede Person gemäß den in ihrer Kultur gültigen Moralprinzipien handeln soll, und dabei nicht merken, daß diese Behauptung eine für alle Menschen gültige, also eine absolutistische Behauptung ist, die mit dem Relativismus unvereinbar ist. Relativisten sollten daher, wenn sie sich nicht selbst widersprechen wollen, nicht behaupten, daß jede Person gemäß den in ihrer Kultur gültigen Moralprinzipien handeln soll. Mit anderen Worten, Relativisten sollten nicht (MU) behaupten.
Ich möchte im folgenden zeigen, daß dieses Standardargument falsch ist und daß Relativisten (MU) sogar behaupten müssen.

Ich beginne mit folgender Annahme über Moralprinzipien: Moralprinzipien einer Kultur gelten für die Mitglieder dieser Kultur. Wenn ein Moralprinzip in einer Kultur gültig ist, dient dieses Moralprinzip den Mitgliedern der Kultur als Kriterium, um zu entscheiden welche Handlungen man (nicht) ausführen soll sowie als Kriterium zur moralischen Beurteilung von Handlungen.

Nun läßt sich folgendes Argument konstruieren:
Ein Moralprinzip schreibt vor, was man tun (bzw. nicht tun) soll.
(Man soll tun, was man tun soll.)
=> Wenn ein Moralprinzip gültig ist, dann soll man dem Prinzip gemäß handeln.
=> Wenn ein Moralprinzip in einer Kultur gültig ist, dann sollen die MitgliederInnen dieser Kultur dem Prinzip gemäß handeln.
Die Moralprinzipien jeder Kultur sind gleich gültig. (Kulturrelativismus)
=> Für jede Person gilt, sie soll gemäß den in ihrer Kultur gültigen Moralprinzipien handeln.

Formuliert anhand eines Beispiels lautet das Argument:
In Kultur B gilt: "Du sollst nicht abtreiben".
Die Moralprinzipien der verschiedenen Kulturen sind gleich gültig. (Kulturrelativismus)
=> Es gilt: "Mitglieder der Kultur B sollen nicht abtreiben".
=> Jeder (egal aus welcher Kultur) kann das Moralurteil fällen: "MitgliederInnen der Kultur B sollen nicht abtreiben".
=> Jeder (egal aus welcher Kultur) kann bzw. muß das Moralurteil fällen: "Jede Person soll gemäß den Moralprinzipien ihrer Kultur handeln".

Relativisten müssen also (MU) behaupten. Da sie (MU) behaupten müssen, können bzw. müssen sie auch zustimmende Moralurteile über die Handlungen von Menschen in anderen Kulturen fällen.

Wie ist das Argument dafür, daß (MU) aus dem Relativismus folgt, mit dem oben genannten Argument für die Inkonsistenz von (MU) und Relativismus zu vereinbaren?
1. Die Prämissen "Ein Moralprinzip schreibt vor, was man tun (bzw. nicht tun) soll" sowie "Man soll tun, was man tun soll" sind rein formale Aussagen über die Moral, die von jeder Moral gelten (egal aus welchen inhaltlichen Moralprinzipien sie besteht). Diese Aussagen gehören zum Begriff der Moral und gelten unabhängig vom jeweiligen Inhalt der Moral.
2. Die Argumente der Kulturrelativisten beziehen sich nur auf die Inhalte der Moral, also auf bestimmte Moralprinzipien, die von Kultur zu Kultur verschieden sein können. Auf die formalen Aussagen über die Moral sind die relativistischen Argumente nicht anwendbar.

Wen das Argument für die Ableitbarkeit von (MU) aus dem Relativismus nicht überzeugt hat, kann sich fragen, warum Relativisten nicht behaupten sollten, daß jede Person gemäß den Moralprinzipien ihrer Kultur handeln sollte. Wenn doch laut Relativismus für jede beliebige Kultur gilt, daß ihre Moralprinzipien gültig sind, aus welchem Grund könnte man dann bestreiten, daß sich die Menschen an für sie gültige Moralprinzipien halten sollen?

Obwohl (MU) als absolutistisches Prinzip dem Relativismus zu widersprechen scheint, werden gerade Absolutisten dieses Prinzip nicht vertreten. Wenn in einer Kultur Moralprinzipien akzeptiert werden, die Absolutisten für falsch halten, werden sie (möglicherweise) der Meinung sein, daß die Mitglieder dieser Kultur sich nicht daran halten sollen. Paradoxerweise ist es also so, daß Relativisten das absolutistische Prinzip (MU) vertreten müssen, während Absolutisten es in der Regel ablehnen werden.

Man könnte das Argument, daß Relativisten (MU) vertreten müssen auf zwei Weisen interpretieren (wobei ich die erste Interpretation aufgrund der oben genannten zwei Gründe für die Vereinbarkeit von (MU) mit dem Relativismus für plausibler halte):
1. Der Relativismus und (MU) sind miteinander vereinbar; Relativisten müssen ein absolutistisches Prinzip vertreten. Die relativistischen Argumente gegen universell gültige Moralprinzipien sind nicht auf (MU) anwendbar.
2. Man betrachtet das Argument als reductio zur Widerlegung des Relativismus: Aufgrund des Arguments sind Relativisten an die Annahme eines absolutistischen Prinzips gebunden. Diese sind jedoch unvereinbar mit dem Relativismus. Also ist der Relativismus keine konsistente Theorie.

Das Argument für die Ableitbarkeit von (MU) aus dem Relativismus zeigt die Falschheit der gängigen Auffassung zum Verhältnis zwischen Relativismus und (MU). Diese Auffassung besagt: Einige Relativisten schlossen zwar aus ihrer Theorie auf (MU), aber dieser Schluß ist ein naiver Fehlschluß: Da (MU) ein absolutistisches Prinzip ist und seine Hinzunahme den Relativismus inkonsistent machen würde, sollten Relativisten auf dieses Prinzip verzichten. Gemäß dem obigen Argument jedoch können Relativisten auf das absolutistische Prinzip nicht verzichten. (MU) beruht nicht auf einem Fehlschluß, sondern ist wesentlicher Bestandteil des Relativismus - zu dessen Vor- oder Nachteil.



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