Jörg Schroth Deontologie und die moralische Relevanz der Handlungskonsequenzen

Jörg Schroth
Deontologie und die moralische Relevanz der Handlungskonsequenzen
Zeitschrift für philosophische Forschung 63 (2009), S. 55–75.

I. Die Unterscheidung zwischen Deontologie und Konsequentialismus anhand der moralischen Relevanz der Handlungskonsequenzen
II. Das absolutistische Missverständnis der Deontologie
III. Das Kriterium der moralischen Relevanz der Handlungskonsequenzen im Licht der unscharfen Trennung von Handlungen und Handlungskonsequenzen
Literaturverzeichnis
Anmerkungen

Deontologie und die moralische Relevanz der Handlungskonsequenzen1

Obwohl in nahezu allen Ethiklehrbüchern auf den grundsätzlichen Gegensatz zwischen deontologischen und teleologischen bzw. konsequentialistischen Theorien2 hingewiesen wird, ist es erstaunlich unklar, was eigentlich unter deontologischen Theorien zu verstehen ist. Das traditionelle und vielleicht immer noch beliebteste Unterscheidungskriterium zwischen beiden Arten von Theorien ist die moralische Relevanz der Handlungskonsequenzen.3 Wie ich zeigen will, werden aber gerade mit diesem Kriterium vor allem im deutschen Sprachraum deontologische Theorien meist falsch und als ziemlich unplausible Theorien charakterisiert. Dieses falsche Verständnis deontologischer Theorien, das ich als „absolutistisches Missverständnis der Deontologie“ bezeichnen werde, behandle ich im zweiten Teil des Aufsatzes, nachdem im ersten Teil die Unterscheidung zwischen Deontologie und Konsequentialismus anhand des Kriteriums der moralischen Relevanz der Handlungskonsequenzen geklärt worden ist.
Schließlich muss noch in einem dritten Teil auf einen grundsätzlichen Einwand gegen dieses Kriterium eingegangen werden. Ein bemerkenswerter Aspekt des Kriteriums ist nämlich, dass es einerseits sehr weit verbreitet ist, andererseits aber eine scharfe Trennung zwischen Handlungen und Handlungskonsequenzen vorauszusetzen scheint, von der oft behauptet wird, dass sie unhaltbar sei. Würde dieser Einwand zutreffen, wären die Überlegungen in den ersten beiden Teilen gegenstandslos. Zu ihrer Verteidigung werde ich daher im dritten Teil zeigen, dass der Einwand nicht stichhaltig ist und das im ersten Teil eingeführte Unterscheidungskriterium zwischen Deontologie und Konsequentialismus beibehalten werden kann.

I. Die Unterscheidung zwischen Deontologie und Konsequentialismus anhand der moralischen Relevanz der Handlungskonsequenzen

Die Unterscheidung zwischen deontologischen und teleologischen Theorien wurde 1930 von C. D. Broad auf folgende Weise eingeführt:

I would first divide ethical theories into two classes, which I will call respectively deontological and teleological.
Deontological theories hold that there are ethical propositions of the form: “Such and such a kind of action would always be right (or wrong) in such and such circumstances, no matter what its consequences might be.” [...] Teleological theories hold that the rightness or wrongness of an action is always determined by its tendency to produce certain consequences which are intrinsically good or bad. (Broad 1930, 206)

Broads Kriterium zur Unterscheidung zwischen deontologischen und teleologischen Theorien ist die moralische Relevanz der Handlungskonsequenzen: Inwiefern hängt die Richtigkeit (oder Falschheit) einer Handlung von den Konsequenzen der Handlung ab? In deontologischen Theorien gibt es nach Broad Handlungsweisen, deren Richtigkeit überhaupt nicht von den Konsequenzen abhängt: Diese Handlungsweisen sind immer, ganz gleich, welche Konsequenzen sie nach sich ziehen, moralisch richtig bzw. falsch. Teleologische Theorien dagegen machen die Richtigkeit von Handlungen nur von ihren Konsequenzen abhängig. An dieser Einteilung fällt auf, dass sie nicht vollständig ist, da sie nicht jene Theorien erfasst, die eine mittlere Position einnehmen und die Richtigkeit einer Handlung zwar nicht nur, aber stets auch von den Konsequenzen abhängig machen: Obwohl diesen Theorien zufolge die Richtigkeit von Handlungen nicht nur von den Konsequenzen abhängt, gibt es dennoch keine Handlungsweisen, die immer und völlig unabhängig von ihren Konsequenzen moralisch richtig oder falsch sind. Lehnt man also die extreme Auffassung ab, dass die Richtigkeit von Handlungen nur von ihren Konsequenzen abhängt, folgt daraus nicht, dass man sich der anderen extremen Auffassung anschließen muss, wonach es Handlungen gibt, deren Richtigkeit unabhängig von ihren Konsequenzen ist.4 Eine Klassifikation ethischer Theorien anhand der moralischen Relevanz der Handlungskonsequenzen muss also mindestens folgende Möglichkeiten vorsehen:

Die Richtigkeit von Handlungen hängt nur von ihren Konsequenzen ab.
Die Richtigkeit von Handlungen hängt nicht nur, aber auch von ihren Konsequenzen ab.
Es gibt Handlungen, deren Richtigkeit überhaupt nicht von ihren Konsequenzenabhängt.5

Obwohl man entsprechend diesen Möglichkeiten drei Arten ethischer Theorien annehmen müsste, unterscheidet man gewöhnlich nur zwei: deontologische und konsequentialistische (bzw. teleologische) Theorien. Den Begriff „Konsequentialismus“ führte 1958 Elizabeth Anscombe6 ein, die selbst die dritte Möglichkeit vertrat und die beiden anderen als konsequentialistisch bezeichnete. Dieser Sprachgebrauch hat sich allerdings nicht durchgesetzt und heute bezeichnet man nur die erste Möglichkeit als konsequentialistisch und die beiden anderen als deontologisch.7 Die (von Anscombe vertretene) dritte Möglichkeit, nach heutigem Sprachgebrauch eine extreme Variante der Deontologie, wird als Absolutismus bezeichnet.8 Deontologische Theorien sind also zunächst nur negativ als nicht-konsequentialistische Theorien definiert: Es sind Theorien, für die nicht gilt, dass die Richtigkeit von Handlungen nur von ihren Konsequenzen abhängt. Damit ergibt sich folgende Unterscheidung zwischen Konsequentialismus und Deontologie:

Konsequentialismus: Die Richtigkeit von Handlungen hängt nur von den Konsequenzen ab.
Deontologie: Es ist nicht der Fall, dass die Richtigkeit von Handlungen nur von den Konsequenzen abhängt.9

Im Einklang mit dieser Definition der Deontologie kann man entweder die Ansicht vertreten, dass die Richtigkeit von Handlungen zwar nicht nur, aber stets auch von den Konsequenzen abhängt, dass es also keine Handlungen gibt, deren Richtigkeit unabhängig von ihren Konsequenzen bestimmt werden kann. Oder man bestreitet, dass die Richtigkeit stets auch von den Konsequenzen abhängt, und verteidigt stattdessen die Auffassung, dass es Handlungen gibt, deren Richtigkeit nicht von den Konsequenzen abhängt. Die erste Auffassung entspricht der Standardinterpretation deontologischer Theorien und wird von den meisten Deontologen vertreten.10 Sie wird manchmal als moderate Deontologie bezeichnet, um sie von der zweiten Auffassung, dem Absolutismus bzw. der absolutistischen Deontologie abzugrenzen.11

Die Unterschiede zwischen Broads, Anscombes und der heutigen Klassifikation ethischer Theorien anhand der moralischen Relevanz der Handlungskonsequenzen verdeutlicht folgende Übersicht:

  Die Richtigkeit von Handlungen hängt nur von ihren Konsequenzen ab. Es ist nicht der Fall, dass die Richtigkeit von Handlungen nur von ihren Konsequenzen abhängt.
Die Richtigkeit von Handlungen hängt nicht nur, aber auch von ihren Konsequenzen ab. Es gibt Handlungen, deren Richtigkeit überhaupt nicht von ihren Konsequenzen abhängt.
Broads Klassifikation Teleologie (Gemischte Theorien) Deontologie
Anscombes Klassifikation Konsequentialismus Deontologie12
Heutige Klassifikation Konsequentialismus Deontologie
Deontologie (i. e. S.)
(moderate Deontologie)
Absolutismus
(extreme Deontologie)

Tabelle 1: Einteilung ethischer Theorien anhand der moralischen Relevanz der Handlungskonsequenzen

Der Unterschied zwischen Anscombes Klassifikation und der heutigen Auffassung deontologischer Theorien zeigt sich besonders deutlich in der unterschiedlichen Einordnung der ethischen Theorie von W. D. Ross. Während Ross heute, neben Kant, als paradigmatischer Vertreter einer deontologischen Theorie gilt,13 zählt Anscombe ihn zu den Konsequentialisten, da er explizit die Verurteilung eines Unschuldigen zulässt, wenn nur dadurch katastrophale Konsequenzen vermieden werden können.14

II. Das absolutistische Missverständnis der Deontologie

Ein absolutistisches Missverständnis der Deontologie liegt vor, wenn man den Unterschied zwischen Deontologie und Absolutismus übersieht und Deontologie als Absolutismus interpretiert. Dieses, besonders im deutschen Sprachraum häufige Missverständnis führt dazu, dass man die Deontologie mit Einwänden zu widerlegen sucht, die allenfalls gegen den Absolutismus einschlägig sind. Ein Beispiel hierfür findet sich in folgendem Einwand von Franz von Kutschera:

Der wichtigste Einwand gegen den deontologischen Ansatz besteht darin, daß er nicht ohne Güterabwägungen auskommt. Eine Güterabwägung erfolgt aber nach teleologischen Grundsätzen, und damit wird der Rahmen der deontologischen Ethik durchbrochen. [...] Nehmen wir z. B. an, daß bei einem Grubenunglück 100 Bergleute in einem Stollen eingeschlossen worden sind. [...] Man kann sie nur vor dem Ertrinken bewahren, wenn man das Wasser in einen tiefer gelegenen Stollen ableitet, in dem sich jedoch ein weiterer Eingeschlossener befindet, der dabei den Tod finden würde. Es ist zwar eigentlich verboten, seinen Tod herbeizuführen, aber auch der rigideste Deontologe wird in diesem Fall wohl sagen, daß das Leben von 100 Leuten wichtiger ist als das Leben dieses einen. Das heißt aber: Pflichten gelten nicht schlechthin generell und unbedingt, sondern ihnen wird eine Güterabwägung übergeordnet, die aus dem deontologischen Rahmen herausfällt und nach konsequentialistischen Grundsätzen erfolgt. (Kutschera 1999, 82–84; Hervorhebung von mir)

Aus den oben eingeführten Definitionen geht jedoch klar hervor, dass die Berücksichtigung der Handlungskonsequenzen nicht „aus dem deontologischen Rahmen herausfällt“. Eine Theorie, in der die Richtigkeit einer Handlung auch, aber nicht nur von ihren Konsequenzen abhängt, ist nicht konsequentialistisch. Es ist irreführend und falsch, von jeder Berücksichtigung der Handlungskonsequenzen zu behaupten, dass sie „nach konsequentialistischen Grundsätzen erfolgt“. Konsequentialistische Grundsätze verlangen, dass man nur die Handlungskonsequenzen berücksichtigt und stets die Handlung mit den besten Konsequenzen ausführt. Weder das eine noch das andere folgt aus der Forderung, auch die Handlungskonsequenzen zu berücksichtigen. Kutscheras Einwand trifft daher nicht die Deontologie (i. e. S.), da die Abwägung von Handlungskonsequenzen im Rahmen der Deontologie zulässig ist; er trifft aber auch nicht den Absolutismus, da dieser sich nicht auf die im Beispiel erwähnte Güterabwägung einlassen würde.15 Der „wichtigste Einwand gegen den deontologischen Ansatz“ geht daher ins Leere.

Kutscheras vermeintlicher Einwand gegen die Deontologie bietet Gelegenheit, auf einen weiteren Aspekt des absolutistischen Missverständnisses hinzuweisen. Kutschera scheint anzunehmen, dass in einer deontologischen Ethik alle Pflichten „schlechthin generell und unbedingt“ gelten und die Konsequenzenabwägung überhaupt keine Rolle spielen darf. Diese Auffassung wird jedoch nicht nur von Deontologen abgelehnt, sondern sogar von Absolutisten: Absolutisten vertreten die Meinung, dass es einige Handlungsweisen (wie z. B. die absichtliche Tötung Unschuldiger) gibt, die absolut verboten sind. Sie sind jedoch nicht der Meinung, dass alle Gebote und Verbote absolut, also unabhängig von den Konsequenzen ihrer Befolgung gelten. Diese letztere Auffassung wird meines Wissens von niemandem und jedenfalls nicht von den bekannten Vertretern des Absolutismus geteilt.16 Ich habe sie daher oben in der Klassifikation ethischer Theorien nicht berücksichtigt. Wenn man sie berücksichtigt, ergibt sich folgende Tabelle:17

Konsequentialismus Deontologie (i. e. S.)
Moderate Deontologie
(Moderater) Absolutismus
Extreme Deontologie
Extremer Absolutismus
Ultra-extreme Deontologie
Für jede Handlung gilt:
Die Richtigkeit hängt nur von den Konsequenzen ab.
Für jede Handlung gilt:
Die Richtigkeit hängt nicht nur, aber auch von den Konsequenzen ab.
Für einige Handlungen gilt:
Die Richtigkeit hängt nicht nur, aber auch von den Konsequenzen ab
und
für einige Handlungen gilt
Die Richtigkeit ist unabhängig von den Konsequenzen.
Für jede Handlung gilt:
Die Richtigkeit ist unabhängig von den Konsequenzen.
Die Handlungskonsequenzen sind moralisch relevante Faktoren. Die Handlungskonsequenzen sind keine moralisch relevanten Faktoren.

Tabelle 2: Erweiterte Einteilung ethischer Theorien anhand der Relevanz der Handlungskonsequenzen

An dieser Tabelle wird deutlich, dass man Deontologie mit der denkbar extremsten Auffassung gleichsetzt, wenn man sie so interpretiert, dass die Handlungskonsequenzen überhaupt keine Rolle spielen dürfen. Man entwirft damit ein Zerrbild deontologischer Ethik, die so von niemandem, nicht einmal von (moderaten) Absolutisten vertreten wird. Außerdem wird dabei dem Konsequentialismus, der das eine Extrem des Theorienspektrums ausmacht, als Alternative das andere Extrem gegenübergestellt und übersehen, dass zwischen beiden Extremen noch andere Alternativen liegen. Da keine vernünftige ethische Theorie die Konsequenzen von Handlungen völlig außer acht lassen kann18 und der extreme Absolutismus in der Ethik keine Rolle spielt, werde ich ihn im Folgenden nicht berücksichtigen und unter Absolutismus nur den moderaten Absolutismus verstehen.

Woran liegt es, dass Deontologie häufig als Absolutismus missverstanden wird? Ein Grund könnte natürlich darin liegen, dass man glaubt, als Alternative zur konsequentialistischen Auffassung, wonach die Richtigkeit nur von den Konsequenzen abhängt, bleibe nur, dass die Richtigkeit nicht von den Konsequenzen abhängt. Unterstellt man aber nicht diesen logischen Fehlschluss, lassen sich zwei Gründe für das absolutistische Missverständnis ausmachen:

Der erste Grund liegt darin, dass man infolge der Identifizierung deontologischer Ethik mit Kants Ethik, verbunden mit einer falschen Interpretation von Kants Äußerungen zum guten Willen und zu moralisch guten Handlungen, Deontologie als Gesinnungsethik versteht, derzufolge die Richtigkeit von Handlungen nur von der Gesinnung (bzw. dem Motiv oder der Absicht) der handelnden Person abhängt und damit unabhängig von den Konsequenzen der Handlung ist.19 Da ich den darin liegenden Fehler an anderer Stelle ausführlich erörtert habe,20 werde ich hier nur etwas zum zweiten Grund für das absolutistische Missverständnis bemerken. Dieser hängt mit einer anderen sehr weit verbreiteten Charakterisierung deontologischer Ethik zusammen, derzufolge die Existenz intrinsisch richtiger bzw. intrinsisch falscher Handlungen charakteristisch für deontologische Theorien ist. Das absolutistische Missverständnis resultiert nun daraus, dass man intrinsisch falsche Handlungen mit ausnahmslos, also absolut falschen Handlungen verwechselt bzw. von der intrinsischen Falschheit einer Handlung auf ihre ausnahmslose, absolute Falschheit schließt.21 Ein typisches Beispiel für diese Verwechslung findet sich bei Wolf/Schaber:

Für eine deontologische Moraltheorie gibt es Handlungen, die in sich gut oder schlecht sind, unabhängig davon, welche Konsequenzen sie nach sich ziehen. [...] Anders als der Utilitarismus beurteilt eine Deontologie Handlungen nicht nach ihren Folgen. (Wolf/Schaber 1988, 51)
Ein weiteres Problem einer Deontologie liegt darin, daß die Idee einer ausnahmslosen Geltung moralischer Prinzipien kontraintuitiv ist. (Wolf/Schaber 1988, 53)

Auf den ersten Blick scheint an dieser Charakterisierung der Deontologie nichts auszusetzen zu sein. Dennoch erweist sie sich bei näherer Betrachtung als trügerisch und der Schluss von in sich guten oder schlechten Handlungen auf die Beurteilung der Handlungen unabhängig von ihren Folgen im Sinne der „Idee einer ausnahmslosen Geltung moralischer Prinzipien“ als nicht gerechtfertigt. Intrinsisch falsche Handlungen werden in der Regel charakterisiert als Handlungen, die allein aufgrund ihrer Beschreibung, ihres Charakters bzw. ihrer intrinsischen Eigenschaften, also unabhängig von ihren Konsequenzen falsch sind. Handlungen dieser Art müssen aber nicht unter allen Umständen, also absolut falsch sein, sondern können auch prima facie (bzw. pro tanto) falsch sein. Dass eine Handlung intrinsisch falsch ist, heißt nur, dass unabhängig von ihren Konsequenzen etwas gegen diese Handlung spricht. Das Brechen eines Versprechens würde also, wenn Versprechensbruch intrinsisch falsch ist, immer gegen die entsprechende Handlung sprechen. Dies schließt aber nicht aus, dass es andere Gründe gibt, die den aufgrund der intrinsischen Falschheit gegen die Handlung sprechenden Grund überwiegen und daher den Bruch des Versprechens erlauben bzw. gebieten. Diese Gründe müssen nicht immer konsequenzenabhängig sein, sondern könnten auch in der intrinsischen Falschheit anderer Handlungsweisen liegen, die man stattdessen ausführen müsste. Aus der intrinsischen Falschheit von Handlungen folgt also nicht deren absolute Falschheit und aus der Charakterisierung deontologischer Theorien als solche, wonach es intrinsisch falsche Handlungsweisen gibt, lässt sich nicht schließen, dass es in deontologischen Theorien absolut falsche Handlungsweisen gibt.22

Man könnte nun fragen, was eigentlich die Rede von einem absolutistischen Missverständnis rechtfertigt. Halten sich diejenigen, die die Deontologie absolutistisch interpretieren, nicht einfach an Anscombes Sprachgebrauch, gegen den – wie in Fußnote 7 angedeutet worden ist – an sich nichts einzuwenden ist und der sicherlich nicht auf einem Missverständnis beruht? Dagegen lässt sich erstens sagen, dass sich Anscombes Sprachgebrauch nicht durchgesetzt hat und dies zur Folge hat, dass man sich einer Äquivokation schuldig macht und die zeitgenössische Debatte zwischen Deontologen und Konsequentialisten missversteht bzw. verzerrt darstellt, wenn man „Deontologie“ zwar in Anscombes Sinn versteht, das Wort aber auf die aktuelle Debatte anwendet: (i) Man missinterpretiert die Debatte zwischen Deontologie und Konsequentialismus, die als Debatte zwischen moderater Deontologie und Konsequentialismus geführt wird, als Debatte zwischen absolutistischer Deontologie und Konsequentialismus. (ii) Man erweckt den Anschein, dass man mit Einwänden gegen „den deontologischen Ansatz“ alle heute vertretenen deontologischen Theorien trifft, obwohl man allenfalls Einwände gegen den Absolutismus formuliert hat. (iii) Übernimmt man Anscombes Sprachgebrauch, müsste man auch den Konsequentialismus im Sinne Anscombes verstehen. Da die Definition des Konsequentialismus als Theorie, in der es nur auf die Konsequenzen ankommt, unumstritten ist und niemand die Theorie so versteht, dass es nicht nur, aber auch auf die Konsequenzen ankommt, würde man sich vollständig vom aktuell üblichen Sprachgebrauch verabschieden und nicht mehr über das sprechen, worüber alle anderen sprechen, wenn sie über den Konsequentialismus debattieren. Hält man dagegen an der üblichen Bedeutung von „Konsequentialismus“ fest und versteht nur „Deontologie“ in Anscombes Sinn, ist der Gegensatz zwischen Deontologie und Konsequentialismus keine vollständige Disjunktion mehr und man übersieht, wenn man sie dennoch als solche betrachtet, dass es mit der moderaten Deontologie noch eine mittlere zwischen den beiden extremen Positionen gibt – was wieder in einem verzerrten Bild der aktuellen Debatte resultiert.

Zweitens erkennt man, dass es sich um ein Missverständnis handelt, indem man den Fehler aufdeckt, der der absolutistischen Interpretation zu Grunde liegt. Dieser Fehler liegt darin, dass man von der intrinsischen Falschheit bestimmter Handlungsweisen unberechtigterweise auf die absolute Falschheit der Handlungsweisen schließt und damit aus einem Merkmal, das deontologischen Theorien tatsächlich zukommt, unberechtigterweise schließt, dass ihnen auch ein anderes Merkmal zukommen muss.

III. Das Kriterium der moralischen Relevanz der Handlungskonsequenzen im Licht der unscharfen Trennung von Handlungen und Handlungskonsequenzen

Die Popularität des Kriteriums der moralischen Relevanz der Handlungskonsequenzen steht in erstaunlichem Gegensatz zu einer weit verbreiteten Ansicht, wonach eine scharfe Trennung zwischen Handlungen und Konsequenzen nicht möglich ist.23 Da das Kriterium eine Trennung vorauszusetzen scheint, die es tatsächlich nicht gibt, müsste es als unbrauchbar verworfen werden. Ob dieser Einwand berechtigt ist, werde ich nun untersuchen.

Es ist eine bekannte Tatsache, dass sich eine Handlung auf vielfältige Weise beschreiben lässt. So enthalten die beiden folgenden Beispiele jeweils mehrere Beschreibungen dessen, was jemand tut:

Beispiel 1:

1. Peter schreibt auf ein Stück Papier.
2. Peter unterschreibt einen Scheck.
3. Peter bezahlt Bestechungsgeld.
4. Peter sichert das Überleben seiner Firma.
5. Peter rettet Arbeitsplätze.24

Beispiel 2:

1. Peter spannt seinen Zeigefinger an.
2. Peter drückt ab.
3. Peter schießt.
4. Peter schießt auf Paul.
5. Peter erschießt Paul.
6. Peter tötet Paul.
7. Peter ermordet Paul.
8. Peter rächt den Tod seines Bruders.
9. Peter verwitwet Pauls Frau.
10. Peter löst einen Aufruhr aus.

Wie man sieht, kann etwas, das in einer Handlungsbeschreibung zu den Konsequenzen der Handlung zählt, in einer anderen Beschreibung zur Handlung selbst gehören: Im ersten Beispiel ist das Sichern des Überlebens der Firma eine Konsequenz z. B. der in (3) beschriebenen Handlung, während es gemäß der vierten Beschreibung selbst eine Handlung ist. Gemäß der Lehre der vielfältigen Handlungsbeschreibungen ist jede dieser Beschreibungen zutreffend und keine lässt sich als die korrekte Beschreibung auszeichnen. Folglich lässt sich eine klare Trennung zwischen einer Handlung und ihren Konsequenzen nicht aufrechterhalten: Eine Handlung kann so umbeschrieben werden, dass ihre Konsequenzen in die Handlungsbeschreibung aufgenommen werden und damit nicht mehr als Konsequenzen zählen, sondern zur Handlung selbst gehören. Unter diesen Umständen ergibt es keinen Sinn – so der Einwand gegen das Kriterium der moralischen Relevanz der Handlungskonsequenzen –, Theorien danach zu unterscheiden, ob sie die Richtigkeit von Handlungen nur oder nicht nur von den Konsequenzen abhängig machen.

Die Berechtigung dieses Einwands will ich nun anhand des folgenden Beispiels (nach Rachels 1997, 138) erörtern. Als im zweiten Weltkrieg eine Nazi-Patrouille die Besatzung eines Fischerboots, auf dem sich Juden auf der Flucht nach England befinden, fragt, wer an Bord ist, bleiben den Fischern nur zwei Möglichkeiten: Sie sagen die Wahrheit, was den sicheren Tod von zumindest einigen der Menschen an Bord bedeutet, oder sie lügen und können ungehindert ihre Fahrt fortsetzen. Für Absolutisten, die am absoluten Lügenverbot festhalten,25 stellt sich die Alternative wie folgt dar: Die Wahrheit zu sagen bedeutet, eine intrinsisch gute Handlung auszuführen und dabei schlechte Konsequenzen in Kauf zu nehmen. Zu lügen bedeutet, eine schlechte Handlung auszuführen, um gute Konsequenzen hervorzubringen. Da es nach dem Paulinischen Prinzip verboten ist, Schlechtes zu tun um Gutes hervorzubringen, kommt es für Absolutisten nur darauf an, keine schlechten Handlungen auszuführen. Folglich sollen die Fischer, die zwischen einer guten und einer schlechten Handlung entscheiden müssen, die gute Handlung wählen. Rachels glaubt jedoch nicht, dass Absolutisten den Fall so einfach lösen können. Da die Fischer mit einer Lüge Leben retten würden, könnte man die Handlungsbeschreibung „Die Fischer lügen“ ersetzen durch „Die Fischer retten Leben“, womit die Fischer nicht mehr vor der Alternative „Lügen oder die Wahrheit sagen“, sondern „Leben retten oder die Wahrheit sagen“ stünden. Was in der ersten Beschreibung eine gute Konsequenz einer schlechten Handlung ist, ist in der zweiten Beschreibung selbst eine gute Handlung. Da die Wahrheit sagen und Leben retten beides gute Handlungen sind, müssen die Fischer nach dieser Umbeschreibung zwischen zwei guten Handlungen entscheiden und stehen vor einem moralischen Konflikt. Je nachdem also, wie man Handlungen beschreibt, ergeben sich in ein und derselben Situation unterschiedliche moralische Probleme.

Zeigt dieses Beispiel, dass man ethische Theorien nicht anhand der moralischen Relevanz der Handlungskonsequenzen unterscheiden kann? Oder zeigt es gar, dass der Absolutismus schon deshalb keine sinnvolle Option ist, da das Verbot, Schlechtes zu tun, um Gutes hervorzubringen, nicht mehr anwendbar ist, wenn man das hervorzubringende Gute einfach in die Handlungsbeschreibung aufnehmen und damit die schlechte Handlung in eine gute Handlung umkehren kann? Wie ich nun zu zeigen hoffe, folgt aus Rachels’ Beispiel nichts dergleichen.

Die beiden Handlungsoptionen der Fischer lassen sich u. a. durch folgende Handlungsbeschreibungen charakterisieren:

Option 1:

1. Die Fischer sagen die Unwahrheit.
2. Die Fischer lügen.
3. Die Fischer helfen Notleidenden.
4. Die Fischer verhindern die Ermordung Unschuldiger.
5. Die Fischer retten Leben.
6. Die Fischer leisten Widerstand gegen die Nazis.

Option 2:

1’. Die Fischer sagen die Wahrheit.
2’. Die Fischer antworten wahrhaftig.
3’. Die Fischer lassen Notleidende im Stich.
4’. Die Fischer lassen die Ermordung Unschuldiger zu.
5’. Die Fischer fügen sich den Nazis.

Gemäß der Lehre der vielfältigen Handlungsbeschreibungen lässt sich keine Handlungsbeschreibung als die korrekte Handlungsbeschreibung auszeichnen, sondern es gibt viele auf die Handlung zutreffende Beschreibungen. Dass eine Beschreibung auf eine Handlung zutrifft, bedeutet nur, dass das in der Beschreibung Ausgesagte auf die Handlung zutrifft, nicht aber, dass die Beschreibung die Handlung erschöpfend oder in allen relevanten Hinsichten charakterisiert. Wenn man mit Rachels diese Lehre der vielfältigen Handlungsbeschreibungen akzeptiert, ergibt sich folgende Schwierigkeit für Rachels’ Argumentation: Ebenso wenig wie Absolutisten darauf beharren können, dass die Alternative „Lügen oder die Wahrheit sagen“ lautet, kann Rachels behaupten, die Alternative sei „Leben retten oder die Wahrheit sagen“. Wenn alle Handlungsbeschreibungen zutreffend sind, kann man nicht willkürlich zwei herausgreifen und als Alternative präsentieren. Als Alternative muss man vielmehr die beiden Mengen von Handlungsbeschreibungen nehmen, und die Fischer müssen sich zwischen Option 1 und Option 2 entscheiden und nicht zwischen je einer Handlungsbeschreibung aus den beiden Optionen.

Da die Menge der Handlungsbeschreibungen für jede Option nicht vorgegeben ist, besteht der erste Schritt bei moralischen Entscheidungen darin, die moralisch relevanten Handlungsbeschreibungen zu finden. Die unterschiedlichen moralisch relevanten Handlungsbeschreibungen innerhalb einer Option könnte man als unterschiedliche Aspekte der Option bzw. Handlung verstehen, wobei einige Aspekte (z. B. Leben retten) für die Option und andere Aspekte (z. B. Lügen) gegen die Option sprechen. Man muss bei einer moralischen Entscheidung also nicht nur zwischen zwei Optionen entscheiden, sondern auch innerhalb jeder Option abwägen, ob die für oder gegen die Option sprechenden Aspekte überwiegen. Welche Handlungsbeschreibungen moralisch relevant sind und mit welchem Gewicht sie für oder gegen eine Option sprechen, hängt von der moralischen Theorie ab, die man der Entscheidung zu Grunde legt. Absolutisten, die ein absolutes Lügenverbot vertreten, könnten ohne weiteres zugestehen, dass eine Option zutreffend als „Leben retten“ beschrieben werden kann, was in der Regel für sie spricht, würden jedoch weiter behaupten, dass sie auch zutreffend als „Lügen“ beschrieben werden kann und dass gemäß ihrer Theorie dieser gegen die Option sprechende Aspekt ausschlaggebend ist: Wenn eine Option zu treffend als Lüge beschrieben werden kann, ist sie moralisch verboten, ganz gleich welche Beschreibung sonst noch auf sie (oder die andere Option) zutreffen mag. Aus diesen Überlegungen folgt, dass die Aufnahme einer guten Konsequenz einer Handlung in die Handlungsbeschreibung nicht garantiert, dass die Handlung eine gute ist. Man erkennt daran nur, dass sie einen guten Aspekt hat. Ob die Handlung aber insgesamt gut ist, hängt auch von ihren anderen Aspekten ab. Rachels’ Behauptung, dass die erste Option der Fischer eine gute Handlung ist, folgt also nicht allein daraus, dass die Handlung als „Leben retten“ beschrieben werden kann. Auch kann man daraus, dass die Handlung als „Lügen“ und als „Leben retten“ beschrieben werden kann, nicht schließen, dass es willkürlich und von der nahezu beliebig wählbaren Handlungsbeschreibung abhängig ist, ob eine Handlung gut oder schlecht ist, und daher nicht mehr sinnvoll von guten und schlechten Handlungen gesprochen werden kann. Weil für die Beurteilung der moralischen Qualität einer Handlung alle (bzw. alle relevanten) Handlungsbeschreibungen berücksichtigt werden müssen, ist das Urteil über die Handlung nicht willkürlich, da es nicht nur auf einer Beschreibung beruht (und bei einer anderen Beschreibung anders ausfiele), sondern auf allen.

Wenn man annimmt, dass man unabhängig von der Möglichkeit, die Konsequenzen einer Handlung in die Handlungsbeschreibung aufzunehmen, von den Konsequenzen einer Handlung sprechen kann, werden das Paulinische Prinzip und der Absolutismus nicht durch die Vielfalt der Handlungsbeschreibungen untergraben: Dass Leben gerettet werden bzw. Menschen über leben, ist eine Konsequenz der Handlung nicht nur, wenn sie als Lüge beschrieben wird, sondern auch, wenn sie als „Leben retten“ beschrieben wird. Diese gute Konsequenz darf gemäß dem Paulinischen Prinzip nicht durch eine schlechte Handlung hervorgebracht werden. Wenn nach Abwägung aller Aspekte die erste Option der Fischer als schlecht beurteilt wird, ist es verboten, diese schlechte Handlung auszuführen, um die gute Konsequenz, dass Menschen überleben, zu erreichen. Das Paulinische Prinzip ist also trotz der Vielfalt der Handlungsbeschreibungen anwendbar.

Die Annahme, dass man trotz der Möglichkeit, die Konsequenzen einer Handlung in die Handlungsbeschreibung aufzunehmen, weiterhin von den Konsequenzen einer Handlung sprechen kann, ist sehr plausibel: Egal, ob Peters Handlung im ersten Beispiel als „Peter schreibt auf ein Stück Papier“, „Peter unter schreibt einen Scheck“ oder „Peter bezahlt Bestechungsgeld“ usw. beschrieben wird, die Konsequenz davon ist, dass seine Firma überlebt und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Egal, ob im zweiten Beispiel die Handlung als „Peter drückt ab“, „Peter schießt“, „Peter ermordet Paul“ usw. beschrieben wird, bleiben die Konsequenzen immer dieselben: Paul ist tot, seine Frau verwitwet und es gibt einen Aufruhr.

Man kann daher trotz der Vielfalt der Handlungsbeschreibungen an der Unterscheidung zwischen Deontologie und Konsequentialismus anhand des Kriteriums der moralischen Relevanz der Handlungskonsequenzen festhalten. An dem zu Beginn des Aufsatzes eingeführten Kriterium ändert sich nichts, es wird lediglich durch einige erläuternde Bemerkungen ergänzt:

Im Konsequentialismus hängt die Richtigkeit von Handlungen nur von den Konsequenzen der Handlungen ab. Welche Konsequenzen eine Handlung hat, lässt sich unabhängig von der Beschreibung der Handlung feststellen (bzw. bleibt gegenüber unterschiedlichen Beschreibungen der Handlung konstant). Die vielfältigen Handlungsbeschreibungen können daher von Konsequentialisten ignoriert werden. In deontologischen Theorien hängt die Richtigkeit nicht nur von den Konsequenzen ab, sondern auch davon, wie die Handlung beschrieben werden kann, wobei es mehrere moralisch relevante Handlungsbeschreibungen geben kann, die alle für die moralische Beurteilung der Handlung berücksichtigt werden müssen.

Während es also im Konsequentialismus beispielsweise nur darum geht, ob Menschen überleben oder sterben, kommt es für Deontologen auch darauf an, wie die Handlung, die zu diesem oder jenem Ergebnis führt, beschrieben werden kann. Es gibt somit etwas, das in deontologischen Theorien moralisch relevant ist und die Richtigkeit von Handlungen mitbestimmt, das in konsequentialistischen Theorien nicht relevant ist – und darin unterscheiden sich die beiden Theorien. Wenn beispielsweise in einer Situation eine Lüge die gleiche Konsequenz hätte wie eine wahrhafte Äußerung, wären aus konsequentialistischer Sicht beide Handlungen erlaubt, während aus deontologischer Sicht die Lüge verboten wäre.26 Ebenso gibt es für Konsequentialisten bei gleicher Konsequenz keinen moralisch relevanten Unterschied zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe, während es für Deontologen wichtig sein kann, ob eine Handlung als aktive oder passive Sterbehilfe beschrieben werden kann.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Lehre von der Vielfalt der Handlungsbeschreibungen darf nicht so interpretiert werden, dass man nicht zwischen Handlungen und Konsequenzen unterscheiden kann. Man kann unabhängig von den Handlungsbeschreibungen feststellen, welche Konsequenzen eine Handlung hat. Von diesen können einige oder alle in die Handlungsbeschreibungen aufgenommen werden. Da die Handlungsbeschreibungen alle zutreffend sind und keine die korrekte Beschreibung ist, müssen Deontologen alle Beschreibungen berücksichtigen und anhand ihrer Theorie die relevanten von den irrelevanten Beschreibungen trennen, die relevanten Beschreibungen gewichten, gegeneinander abwägen und schließlich entscheiden, welche Handlung richtig ist. Die Vielfalt der Handlungsbeschreibungen ändert also nichts daran, dass es im Konsequentialismus nur und in deontologischen Theorien nicht nur auf die Konsequenzen ankommt. Sie ist daher kein stichhaltiger Einwand gegen die Unterscheidung zwischen Deontologie und Konsequentialismus anhand der moralischen Relevanz der Handlungskonsequenzen.

Es gibt jedoch noch einen anderen Einwand gegen dieses Unterscheidungskriterium, der ebenfalls davon ausgeht, dass sich nicht bestimmen lässt, wo die Handlung aufhört und die Konsequenzen beginnen. Während dies beim ersten Einwand so interpretiert wurde, dass man die Konsequenzen zur Handlung zählen kann, geht man mit diesem Einwand in die umgekehrte Richtung und behauptet, dass die Handlung zu den Konsequenzen gezählt werden kann: Eine Konsequenz aus dem Ausführen einer Handlung ist, dass man die Handlung ausgeführt hat. Jede Handlung ist deshalb trivialerweise eine Konsequenz ihrer selbst.27

Man könnte denken, dass dieser weite Konsequenzenbegriff das Kriterium der moralischen Relevanz der Handlungskonsequenzen unanwendbar macht, da es nichts mehr zu geben scheint, von dem die Richtigkeit einer Handlung abhängen kann, das nicht als Konsequenz darstellbar ist.28 Jedoch folgt daraus, dass jede Handlung auch zu den Konsequenzen gezählt werden kann, nicht, dass man nicht mehr von Handlungen unabhängig von ihren Konsequenzen sprechen kann – schließlich sind es ja Handlungen, die als richtig oder falsch beurteilt werden sollen. Es bleibt also dabei – wie schon in der Antwort auf den ersten Einwand –, dass es in deontologischen Theorien neben den Konsequenzen auch auf die Handlungsbeschreibungen ankommt, während es in konsequentialistischen Theorien nur auf die Konsequenzen ankommt. Nun könnte man den Einwand allerdings weiter führen und behaupten, dass sich mit dem weiten Konsequenzenbegriff die Vielfalt der Handlungsbeschreibungen unmittelbar auf die Konsequenzen überträgt und es ebenso viele Konsequenzen wie Handlungsbeschreibungen gibt. Deontologische und konsequentialistische Theorien müssten dann beide das Gleiche moralisch beurteilen, nur jeweils unter anderem Namen. Gegen diese Weiterführung des Einwands spricht erstens, dass die Lehre der vielfältigen Handlungsbeschreibungen dahin gehend eingeschränkt werden muss, dass nicht alle Konsequenzen in die Handlungsbeschreibung aufgenommen werden können: Peters Ermordung von Paul hat auch zur Konsequenz, dass Pauls Frau sich das Leben nimmt und die gemeinsamen Kinder zu Waisen werden. Diese beiden Konsequenzen lassen sich aber schwerlich in die Handlungsbeschreibung aufnehmen.29 Es gibt also mehr Konsequenzen als Handlungsbeschreibungen und damit auch Spielraum für unterschiedliche moralische Beurteilungen, wenn nur oder nicht nur die Konsequenzen moralisch relevant sind. Entscheidender ist aber folgende Überlegung:

Konsequentialisten behaupten manchmal, dass sie Konsequenzen der Art, dass jemand ein Versprechen gebrochen oder gelogen hat, als gut oder schlecht beurteilen können und somit auf indirektem Weg die typisch deontologische Ansicht, dass bestimmte Handlungen intrinsisch falsch sind, in die konsequentialistische Theorie integrieren können. Broome (1991, 4) beispielsweise schreibt, dass die Falschheit des Versprechensbruchs als schlechte Eigenschaft der Konsequenz betrachtet werden kann und konsequentialistische Theorien auf diese Weise dem intrinsischen Wert bzw. Unwert von Handlungen Rechnung tragen können. Diese Auffassung ist jedoch kaum mit dem Konsequentialismus zu vereinbaren. Denn im Konsequentialismus ist die Schlechtheit der Konsequenzen der Grund für die Falschheit der Handlungen, und nicht die Falschheit der Handlungen ein Grund für die Schlechtheit der Konsequenzen. Wenn der Versprechensbruch aber nicht deshalb eine schlechte Konsequenz sein kann, weil er falsch ist, müsste er aus einem anderen Grund schlecht sein. Ein solcher ist aber im Rahmen des Konsequentialismus nicht leicht vorstellbar: Ebenso wie für deontologische Theorien nicht alle Handlungsbeschreibungen moralisch relevant sind, sind für konsequentialistische Theorien nicht alle Handlungskonsequenzen moralisch relevant. Welche Konsequenzen moralisch relevant sind, bestimmt allein die Theorie des Guten. Selbst wenn eine Lüge zur Konsequenz hat, dass gelogen worden ist, ist diese Konsequenz beispielsweise in einem hedonistischen Konsequentialismus irrelevant. Relevant ist hier nur, dass jemand aufgrund der Lüge mehr Freude und jemand anders vielleicht weniger Freude empfindet. Aber die Konsequenz, dass gelogen worden ist, kann nicht als gut oder schlecht beurteilt werden und ist daher irrelevant.

Nun gibt es zwar verschiedene Theorien des Guten, aber aus keiner der bekannten Theorien des Guten folgt, dass die Tatsache, dass jemand gelogen oder ein Versprechen gebrochen hat, eine schlechte Konsequenz ist. Dass man jede Handlungsbeschreibung als Handlungskonsequenz interpretieren kann, mag zwar richtig sein, aber die weitergehende Behauptung, dass Konsequentialisten jede dieser Konsequenzen als gut oder schlecht beurteilen können, ist eine ad hoc -Behauptung, um Konsequentialisten die Berücksichtigung des intrinsischen Werts von Handlungen zu ermöglichen. Auf den ersten Blick spricht zwar nichts gegen diese Behauptung, da es typisch für den Konsequentialismus ist, dass er (anders als der Utilitarismus) an keine bestimmte Theorie des Guten gebunden ist. Aber bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass diese Behauptung eine Theorie des Guten erfordern würde, die unabhängig vom Konsequentialismus noch nie vorgeschlagen und auch von Konsequentialisten noch nie explizit vertreten worden ist und daher nur als ad hoc betrachtet werden kann. Während also deontologische Theorien behaupten können, dass es moralisch relevant ist, dass eine Handlung als Lüge beschreibbar ist, können Konsequentialisten nicht plausibel machen, dass die Konsequenz, dass gelogen worden ist, moralisch relevant ist. Selbst wenn jede Handlung eine Konsequenz ihrer selbst ist, gibt es dennoch einen Unterschied zwischen deontologischen und konsequentialistischen Theorien.

Anmerkungen

1 Die Arbeit an diesem Aufsatz wurde durch ein Feodor-Lynen-Forschungsstipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung gefördert. Bedanken möchte ich mich auch für die Verbesserungsvorschläge einer anonymen Gutachterin bzw. eines anonymen Gutachters.

2 Ich lasse die Unterscheidung zwischen konsequentialistischen und teleologischen Theorien außer Acht und verwende die Begriffe „konsequentialistisch“ und „teleologisch“ gleichbedeutend. (Vgl. zu dieser Unterscheidung Nida-Rümelin 1993, 87)

3 Andere Unterscheidungskriterien sind u. a. (wobei jeweils die erste Eigenschaft typisch für deontologische und die zweite typisch für konsequentialistische Theorien sein soll): Vorrang des Rechten vor dem Guten vs. Vorrang des Guten vor dem Rechten, akteur-relativ vs. akteur-neutral, mit constraints (deontologische Einschränkungen/Verbote, die in manchen Situationen verbieten, das Gute zu maximieren) vs. ohne constraints (so dass es immer erlaubt ist, das Gute zu maximieren), Werte achten (respecting values) vs. Werte fördern (promoting values).

4 Dies würde auch Broad zugeben, da er glaubt, dass „rein deontologische“ und „rein teleologische“ Theorien eher ideale Grenzen als tatsächlich existierende Theorien sind:
We must remember, however, that purely deontological and purely teleological theories are rather ideal limits than real existents. Most actual theories are mixed, some being predominantly deontological and others predominantly teleological. (Broad 1930, 207 f.)
Broad selbst vertritt ebenfalls eine gemischte Theorie. Vgl. Broad 1930, 218 ff.

5 Diese drei, in der deutschsprachigen Ethik eher selten unterschiedenen Möglichkeiten, wurden bereits von Rudolf Ginters (1982, 192 f.) vorgeschlagen.

6 Anscombe 1958, e33 n. 4, 36/d243 Anm. 7 (zu S. 228) bzw. 232.

7 Welche Einteilung vernünftiger ist, hängt davon ab, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede man für wesentlicher hält: Anscombe unterscheidet Theorien, in denen es Handlungsweisen gibt, die immer und unabhängig von ihren Konsequenzen richtig oder falsch sind, von Theorien, in denen es keine unabhängig von ihren Konsequenzen richtige oder falsche Handlungen gibt. Die heutige Klassifikation unterscheidet Theorien, in denen die Richtigkeit von Handlungen nicht nur von ihren Konsequenzen abhängt, von solchen, in denen die Richtigkeit nur von den Konsequenzen abhängt:

  Die Richtigkeit von Handlungen hängt nur von ihren Konsequenzen ab. Die Richtigkeit von Handlungen hängt nicht nur, aber auch von ihren Konsequenzen ab. Es gibt Handlungen, deren Richtigkeit überhaupt nicht von ihren Konsequenzen abhängt.
Anscombes Klassifikation Konsequentialismus Deontologie
Es gibt keine Handlungsweisen, die immer und unabhängig von ihren Konsequenzen richtig oder falsch sind. Es gibt Handlungsweisen, die immer und unabhängig von ihren Konsequenzen richtig oder falsch sind.
Heutige Klassifikation Die Richtigkeit von Handlungen hängt nur von ihren Konsequenzen ab. Die Richtigkeit von Handlungen hängt nicht nur von ihren Konsequenzen ab.
Konsequentialismus Deontologie

8 Vgl. zum heutigen Sprachgebrauch z. B. die Einträge „absolutism, moral“ und „deontological ethics“ von Richard Norman bzw. Roger Crisp im Oxford Companion to Philosophy (Norman 2005, Crisp 2005) sowie Kagan 1998, 73, 79 ff., 114 ff.

9 Auf diese Weise wird die Deontologie auch von Birnbacher (1976, 230; 2003, 116) und Ricken (1998, 216) definiert.

10 Man könnte sie daher auch als Deontologie im engeren Sinn bezeichnen.

11 Den Absolutismus könnte man daher, in Analogie zur moderaten Deontologie, als extreme Deontologie bezeichnen. – Zur Unterscheidung zwischen moderater und absolutistischer Deontologie vgl. die in Fußnote 8 genannten Stellen in Kagan 1998.

12 Anscombe verwendet den Begriff „Deontologie“ in „Modern Moral Philosophy“ nicht, sondern kontrastiert den Konsequentialismus mit der „hebräisch-christlichen Ethik“.

13 Im angelsächsischen Sprachraum denkt man sogar beim Begriff „Deontologie“ oft zuerst nicht an Kant, sondern an Ross.

14 Vgl. Ross 1930, 61.

15 Absolutisten könnten vielleicht die Ableitung des Wassers mit Hilfe des Prinzips der Doppelwirkung rechtfertigen. Der Witz dieses (umstrittenen) Prinzips ist aber, dass man mit seiner Hilfe am absoluten Tötungsverbot festhalten und dennoch Handlungen erlauben kann, bei denen jemand – wie der eingeschlossene Bergmann – als unbeabsichtigte Nebenwirkung zu Tode kommt. Absolutisten würden also entweder die Ableitung des Wassers verbieten (wenn man den Tod des Bergmanns als absichtliche Tötung, als Mittel zur Rettung der anderen Bergleute interpretiert) oder erlauben (wenn man den Tod des Bergmanns als unbeabsichtigte Nebenwirkung interpretiert). In keinem der beiden Fälle wird das absolute Tötungsverbot außer Kraft gesetzt bzw. durch eine Konsequenzenabwägung eingeschränkt.

16 Hierzu zählen z. B. G. E. M. Anscombe, J. Boyle, A. Donagan, J. Finnis, Ch. Fried, P. Geach, G. Grisez, D. Oderberg.

17 Genaugenommen ist auch diese Tabelle nicht vollständig. Die anderen Möglichkeiten sind jedoch so exotisch, dass sie hier nicht erwähnt werden müssen.

18 “All ethical doctrines worth our attention take consequences into account in judging rightness. One which did not would simply be irrational, crazy.” An diesem Zitat von Rawls (1971, 26) sieht man, wie abwegig es ist, Deontologie im Sinn des extremen Absolutismus zu interpretieren, da sie damit von vornherein von den bei der Suche nach einer plausiblen ethischen Theorie zu berücksichtigenden Kandidaten ausgeschlossen wird.

19 Dieses auf die Kant-Interpretation zurückgehende Missverständnis deontologischer Ethik wird bestärkt durch Kants berüchtigtes Festhalten am absoluten Lügenverbot.

20 Vgl. Schroth 2003.

21 Diese Verwechslung wurde schon von McCloskey (1969, 213) als Grund für die Annahme absoluter Verbote genannt.

22 Der hier kurz beschriebene Zusammenhang zwischen intrinsisch richtig/falsch und prima facie richtig/falsch entspricht der Auffassung von Ross, der kein Absolutist ist, aber trotzdem von der intrinsischen Richtigkeit von Handlungen spricht und diese als prima facie-Richtigkeit versteht. Vgl. z. B.:
That which is right is right not because it is an act, one thing, which will produce another thing, an increase of the general welfare, but because it is itself the producing of an increase in the general welfare. Or, to qualify this in the necessary way, its being the production of an increase in the general welfare is the salient element in the ground of its rightness. Just as before we were led to recognize the prima facie rightness of the fulfilment of promises, we are now led to recognize the prima facie rightness of promoting the general welfare. In both cases we have to recognize the intrinsic rightness of a certain type of act, not depending on its consequences but on its own nature. (Ross 1930, 47)
23 Vgl. z. B. Allen 1967, Atwell 1969, Broome 1991, 3 f., Feinberg 1965, Macklin 1967a, 1967b, Oldenquist 1966, Rachels 1997, 139–41, Smith 1978 und Sumner 1987, 166.

24 Bis Beschreibung (4) nach Sumner (1987, 166).

25 Das absolute Lügenverbot ist zwar ein beliebtes Beispiel, weil daran – meist mit Verweis auf Kants berüchtigte Auffassung – die Unplausibilität des Absolutismus besonders drastisch vor Augen geführt werden kann. Tatsächlich wird ein absolutes Lügenverbot von Absolutisten in der Regel nicht vertreten.

26 Rachels selbst bringt dieses Beispiel zu Beginn seines Aufsatzes (127 f.) und ich sehe nicht, dass seine spätere Argumentation den darin ausgesprochenen Unterschied zwischen deontologischen und konsequentialistischen Theorien aufhebt.

27 Vgl. Broome (1991, 3 f.) und Sumner (1987, 166).

28 Selbst Motive und Absichten können in die Handlungsbeschreibung und damit in die Konsequenzenbeschreibung aufgenommen werden. Es mag zwar seltsam klingen, das Motiv als Konsequenz zu zählen, da es doch der Handlung vorhergeht und sie mit verursacht. Dennoch könnte man, wenn jemand beispielsweise eine Handlung aus dem Motiv der Rache ausführt, sagen, dass eine Handlung aus Rache ausgeführt worden ist, und dies als Konsequenz auffassen.

29 Nur wenn Peter wusste, dass Pauls Frau sich umbringen würde, könnte man vielleicht die Konsequenzen in die folgende Handlungsbeschreibung aufnehmen: Peter lässt zu, dass Pauls Frau sich das Leben nimmt und die Kinder zu Waisen werden.

Literaturverzeichnis

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